Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Mit der Anmeldung zu der gewünschten Schulung erkennt der Kunde folgende Vertragsbedingungen der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE) an:

BCE akzeptiert Schulungsanmeldungen nach Eingangsdatum, d.h. früher eingegangene Anmeldungen werden späteren vorgezogen. Durch das Ausstellen einer Anmeldebestätigung gilt die Anmeldung als akzeptiert. BCE behält sich das Recht vor, Schulungsanmeldungen nicht zu akzeptieren. Wenn die Teilnehmerhöchstgrenze pro Kurs überschritten wird, wird BCE Ausweichtermine anbieten.

Die Kursteilnahme kann kostenfrei bis 15 Arbeitstage vor Kursbeginn storniert werden. Bei Stornierungen innerhalb von 15 Arbeitstagen vor Kursbeginn werden 50 % der regulären Kursgebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann ohne Gebühr genannt werden. Bei Nichtteilnahme müssen wir die volle Kursgebühr in Rechnung stellen. Gleiches gilt auch, wenn nicht alle Kurstage besucht werden.

Die Schulungspreise sind Nettopreise in Euro (€) pro Teilnehmer zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (aktuell 19 %). Die Schulungsgebühr versteht sich inklusive Pausenerfrischungen, Mittagstisch und einer Übernachtung bei einem zweitägigen Kurs bzw. zwei Übernachtungen bei einem dreitägigen Kurs in einem durch BCE reservierten Hotel in Koblenz. An- und Abreisekosten sowie andere Aufenthaltskosten werden nicht über die Schulungsgebühren abdeckt. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Für den Fall, dass eine Schulung ungenügend belegt ist, behält sich BCE das Recht vor, diese Schulung zu streichen. In diesem Fall werden die Anmeldungen automatisch für eine Schulung gleicher Art gebucht und BCE setzt den Kunden davon unverzüglich in Kenntnis. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bitte nehmen Sie Reisebuchungen erst nach Eingang unserer schriftlichen Anmeldebestätigung vor.

Bei Ausfall des Kurses aufgrund von Krankheit des Trainers oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Durchführung. Wir haften in solchen Fällen auch nicht für entstandene Kosten für Reise, Übernachtung und/oder Arbeitsausfall.

Rechnungen sind bei Vorlage zur Zahlung fällig.